Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fa. drinks unlimited GmbH & Co. KG & Fa. Wein-Schäfer e.K.
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der drinks unlimited GmbH & Co. KG sowie Fa. Wein-Schäfer, Inh. Thomas Schäfer e.K., sowie verbundene Unternehmen und Rechtsnachfolger (nachfolgend drinks unlimited genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware / Leistung durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden und dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn drinks unlimited sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Einzelunternehmen, Unternehmern, GbR, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so kann drinks unlimited dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2.2 An Angeboten, Rechnungen, Auswertungen, Statistiken, Abbildungen, Zeichnungen, Daten und sonstigen Unterlagen behält sich drinks unlimited das Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für solche Informationen, insbesondere schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von drinks unlimited.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen.
3. Liefer- und Leistungszeit, Verzug
3.1 Der Beginn der von drinks unlimited angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3.2 Die von drinks unlimited genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Beschaffungsrisiken werden von drinks unlimited grundsätzlich nicht übernommen.
3.3 Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung etc.), ermächtigen drinks unlimited, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten von drinks unlimited oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
3.4 Drinks unlimited ist berechtigt, einen Lieferpartner ihrer Wahl mit der Lieferung und/oder Abrechnung zu beauftragen.
3.5 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.6 Hat drinks unlimited eine fällige Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, kann der Kunde vom Vertrag nicht zurücktreten, keinen Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen und nicht den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, soweit die Pflichtverletzung von drinks unlimited unerheblich ist.
3.7 Drinks unlimited gerät nur durch eine Mahnung in Verzug, soweit sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag nichts anderes ergibt. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
3.8 Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen von drinks unlimited setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus (u.a. 5.). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Drinks unlimited ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt.
3.8 (a) Die von dem Kunden angegebene Lieferstelle muss mit einem Lkw angefahren werden können. Es ist ausreichend Platz für Rangier- und Hebebühnenbetrieb vorzuhalten. Etwaige Hindernisse sind drinks unlimited rechtzeitig mitzuteilen.
3.9 Soweit drinks unlimited eine fällige Leistung nicht wie geschuldet erbringt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und unter der Voraussetzung der schuldhaften Verletzung einer Vertragspflicht seitens drinks unlimited unbeschadet der weiteren Voraussetzungen gemäß nachstehender Ziffern Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.
3.10 Der Kunde ist verpflichtet, die Nachfrist gemäß vorstehender Ziff. 3.9 mit der eindeutigen Erklärung zu verbinden, dass er nach dem fruchtlosen Verstreichen der Nachfrist die Lieferung ablehnen und die aus vorstehender Ziff. 3.9 resultierenden Rechte gegenüber drinks unlimited geltend machen wird.
3.11 Wurde die Leistung bereits teilweise bewirkt, kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, soweit dies sein Interesse an der gesamten Leistung erfordert. Ein Rücktritt vom ganzen Vertrag ist in diesem Fall nur möglich, soweit der Kunde an einer Teilleistung nachweislich kein Interesse hat.
3.12 Gerät drinks unlimited aus Gründen, die drinks unlimited zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorbezeichnete Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit der Verzug darauf beruht, dass drinks unlimited schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung von drinks unlimited nach Maßgabe nachstehender Ziff. 3.14 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall einer von drinks unlimited zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung haftet drinks unlimited nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen, auch nach Ablauf einer gegenüber drinks unlimited etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und für Körperschäden zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
3.13 Im Falle des Annahmeverzuges seitens des Kunden bzw. im Falle der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden ist drinks unlimited berechtigt, die drinks unlimited zustehenden gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
3.14 Kommt drinks unlimited in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - im Fall einfacher Fahrlässigkeit unbeschadet der Haftungsbegrenzung gemäß vorstehender Ziff. 3.12 max. eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 10% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht rechtzeitig angeliefert und/oder bestimmungsgemäß verwendet werden konnte.
4. Gefahrübergang, Leergut
4.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das jeweilige Auslieferungslager von drinks unlimited verlassen hat; dies gilt auch dann, wenn drinks unlimited den Transport mit eigenen Kräften besorgt.
4.2 Falls der Versand ohne Verschulden von drinks unlimited unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist drinks unlimited nicht verpflichtet, häufiger als einmal in der Woche Ware an den Kunden zu liefern und/oder eine Abholung durch den Kunden zu ermöglichen.
4.4 Sofern der Kunde es wünscht, wird drinks unlimited die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
4.5 Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Es wird Pfandgeld nach Maßgabe der jeweils gültigen Sätze von drinks unlimited erhoben. Das Pfandgeld ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.
4.6 Der Kunde ist zur unverzüglichen Rückgabe der Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. in einwandfreiem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut wird pauschal mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass drinks unlimited ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadensersatzanspruch von drinks unlimited angerechnet.
4.7 Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflasche nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Ab Lieferdatum wird die handelsübliche bzw. die an drinks unlimited durch den Kohlensäurehersteller in Rechnung gestellte Miete berechnet. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von zwölf Monaten nach Lieferdatum oder nach der Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht unverzüglich zurückgegeben, so ist drinks unlimited berechtigt, pauschal den Wiederbeschaffungswert zu berechnen, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass drinks unlimited ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
4.8 Drinks unlimited ist nicht verpflichtet, von ihr nicht zur Verfügung gestelltes Leergut und/oder nicht gelieferte Kohlensäureflaschen zurückzunehmen. Drinks unlimited nimmt nicht mehr Leergut zurück als der jeweilige Leergutsaldo des Kunden ausweist. Die vorstehenden Regelungen gelten im Rahmen des gesetzlich zulässigen.
4.9 Der Kunde hat Saldenbestätigungen, insbesondere über Leergutsalden und sonstige Abrechnungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Zugang der Saldenbestätigungen oder Abrechnungen schriftlich bei drinks unlimited zu erheben. Erhebt der Kunde nicht rechtzeitig Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen bzw. Abrechnungen als anerkannt.
5. Preise und Zahlungen
5.1 Maßgebend sind die in den jeweils aktuellen Angeboten/Preislisten von drinks unlimited ausgewiesenen Preise. Die Preise von drinks unlimited gelten ohne Abzüge frei Haus zuzüglich der marktüblichen Pfandsätze - es sei denn, es sind Abholpreise vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von drinks unlimited eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.2 Die Preise sind vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung in Form eines Angebots/Preisliste dem Kunden zugegangen. Mit der ersten Bestellung und Lieferung akzeptiert der Kunde die Preise als Grundlage der Geschäftsbeziehung. Sollte der Kunde kein Angebot oder Preisliste erhalten haben, z.B. aufgrund bestehender Geschäftsbeziehung oder mündlicher Absprachen, so gelten die Preise und Konditionen auf der Rechnung als Grundlage. Eine Bestätigung seitens des Kunden ist nicht notwendig, es gilt hier konkludentes Verhalten. Vereinzelte, kleinere Preiserhöhungen sind dem Kunden nicht explizit mitzuteilen, größere Preiserhöhungen werden in Form eines Hinweises auf den Rechnungen und Lieferscheinen angekündigt. Die neuen Preise im Einzelnen kann der Kunde jederzeit anfragen. Diese stellen jedoch, sofern sie industrieseitig oder im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerung bedingt sind, keinen wichtigen Grund für eine Aufgabe der Geschäftsbeziehungen dar. Grundsätzlich kann der Kunde jedoch jederzeit die Geschäftsbeziehung beenden, sofern keinerlei vertraglichen Bindungen bestehen und alle offenen Forderungen beglichen sind.
5.3 Bei einer finanziellen Leistung, Sicherung, erbrachten Dienstleistung (z.B. Vermittlung), oder Beteiligung durch drinks unlimited (siehe 10. Sicherheitsleistung) ist eine Aufgabe der Geschäftsbeziehung aufgrund aktuell gültiger Preise erst nach vollständiger Erfüllung und Laufzeit des Hauptvertrages möglich. Die Preise wurden vorab festgelegt und akzeptiert und stellen deshalb auch keinen wichtigen oder erheblichen Grund für eine Aufgabe der Geschäftsbeziehung dar. Eventuell günstigere Preise anderer Lieferanten ergeben sich ausschließlich aufgrund des Wegfalls des hohen Risikos, sobald die Absatzstätte eröffnet und erfolgreich eingeführt ist. Die Preise von drinks unlimited sind jedoch auf die vereinbarte Gesamtlaufzeit berechnet.
5.4 Sofern der Kunde mit mehr als einer fälligen Rechnung Zug um Zug mit der nächsten Lieferung in Verzug ist, ist drinks unlimited berechtig, die Konditionen zu streichen und die aktuell gültigen Listenpreise (Listen-Preis auf der Rechnung) zu verlangen, bis der geschuldete Betrag vollständig bezahlt ist. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung ist in diesem Fall aufgrund der Schulden bei drinks unlimited nicht möglich. Der Kunde macht sich ab dem Zeitpunkt der Bestellung bei und Belieferung durch einen anderen Lieferanten verschuldungshaftend Schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes ist in 11. Vertragsverstoß/Schadensersatz geregelt. Als vertragswidrig gelieferte Menge wird ein Durchschnitt der letzten Lieferungen oder ein Vergleichszeitraum der(s) vergangenen Jahre(s) von drinks unlimited herangezogen, welche sich nur dann reduziert oder ganz in Wegfall gelangt, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, wie hoch die vertragswidrig bezogenen, nicht bezogene oder noch zu beziehende Menge tatsächlich war oder noch zu sein hat.
5.5 Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mehr als zwei Rechnungen in Verzug, ist drinks unlimited berechtigt, die Lieferung einzustellen und von seinem erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist, dass drinks unlimited den Kunden zuvor schriftlich unter Hinweis auf diese Folgen der Nichtzahlung abgemahnt und zur Zahlung binnen 7 Tagen ab Datum des Mahnschreibens aufgefordert hat; weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche und/oder Rechte von drinks unlimited bleiben hiervon unberührt.
5.6 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sofort nach Übergabe der Ware Zug um Zug fällig und per Barzahlung oder Firmen SEPA Firmen-Lastschriftverfahren zu begleichen.
5.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist drinks unlimited berechtigt, die sich aus § 288 BGB ergebenden Rechte geltend zu machen.
Ein eventuelle Schadensersatz aus 11. bleibt hiervon unberührt.
5.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/oder von drinks unlimited anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.5 Sind drinks unlimited Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist drinks unlimited berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen.
5.6 Zahlungen des Kunden sind nur dann für drinks unlimited verbindlich, wenn sie unmittelbar an drinks unlimited, auf deren Bankkonto oder an von drinks unlimited schriftlich zur Entgegennahme der Zahlung bevollmächtigte Personen oder Unternehmen erfolgen. Das Risiko einer Zahlung an eine nicht empfangsberechtigte Person trägt der Kunde.
5.7 Die Ware wird nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegen drinks unlimited bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
6.3 Soweit ein von drinks unlimited zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist drinks unlimited zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Drinks unlimited ist nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
6.3 (a) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- , Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde; es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und/oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung und/oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und/oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen und/oder bei Beschaffenheiten, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
6.4 (a) Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 70% der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
6.4 (b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von drinks unlimited nicht befolgt, Änderungen nicht zulässiger Art an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die ungeeignet sind, Behandlungs- und/oder Lagererfordernisse von Getränken missachtet, wie z. B. die Lagerung bei zu tiefen oder zu hohen Temperaturen etc., entfällt die Haftung von drinks unlimited für Sachmängel; etwas anderes gilt nur dann, soweit der Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist.
6.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten; die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerk und Sache für Bauwerk), 479 (Rückgriffsansprüche) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Arbeiten an einem Bauwerk und bauwerksbezogene Planungs- und Überwachungsleistungen) BGB längere Fristen vorschreibt. Bei Arglist gelten die gesetzlichen Regelungen.
6.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind jegliche weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Drinks unlimited haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet drinks unlimited nicht für entgangene(n) Gewinn(e) oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
6.6 (a) Drinks unlimited haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern drinks unlimited schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet drinks unlimited insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
6.6 (b) Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; sie gelten ferner nicht in Fällen von Körper- und/oder Gesundheitsschäden sowie in den Fällen, in denen der Kunde wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht, es sei denn, der Zweck der Beschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgemässheit der zu Grunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7. Besondere Bestimmungen für Miete und Leihe
7.1. Drinks unlimited vermietet oder verleiht an den Kunden nach Vereinbarung Inventar wie Tische, Zapfanlagen, Pavillons, Gläser, Verkaufsanhänger etc. Die überlassenen Gegenstände bleiben im verlängerten und erweiterten Eigentum von drinks unlimited.
7.2 Die von drinks unlimited überlassenen Gegenstände sind von dem Kunden bei drinks unlimited entgegenzunehmen. Lieferungen, Installationen und/oder Aufbauten durch drinks unlimited erfolgen nur gegen Entgelt.
7.3 Die Vermietung erfolgt nach Maßgabe der aktuell vereinbarten Preise bzw. aktuell gültigen Preisliste von drinks unlimited.
7.4 Es ist Pflicht des Kunden, für eine Rückgabe der ihm überlassenen Gegenstände nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums im vollständigen und ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Für Beschädigungen an den überlassenen Gegenständen, die nicht auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, und für Verluste haftet der Kunde bis zur Höhe des Zeitwerts der Gegenstände.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände nur durch geeignetes Personal in Betrieb zu nehmen, zu bedienen bzw. betreiben zu lassen sowie Unbefugte von diesen fern zu halten. Das von dem Kunden eingesetzte Personal ist von diesem zu überwachen. Für etwaige Fehlleistungen des Bedienpersonals und damit einhergehende Schäden an den Gegenständen ist der Kunde verantwortlich.
7.6 Soweit drinks unlimited Installation und/oder Aufbau vertraglich übernommen hat, stellt der Kunde sicher, dass am Einsatzort rechtzeitig zu Beginn des Aufbaus und/oder der Installation in angemessener Entfernung den Erfordernissen der dem Kunden überlassenen Gegenstände und des Einsatzzweckes entsprechend Energieanschlüsse und sonstige erforderliche Anschlüsse zur Verfügung stehen. Erforderliche Informationen sind drinks unlimited rechtzeitig mitzuteilen. Mehraufwendungen und/oder Verzögerungen, die auf eine unzureichende Bereitstellung, verspätete Anzeige oder ähnliche Verstöße gegen Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
7.7 Der Kunde darf die ihm von drinks unlimited überlassenen Gegenstände nur zu den vertragsgegenständlichen Zwecken nutzen. Dem Kunden ist eine Nutzung der ihm überlassenen Gegenstände an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort bzw. zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ohne vorherige schriftliche Zustimmung von drinks unlimited nicht gestattet. Der Kunde ist nicht befugt, die Gegenstände unterzuvermieten bzw. Dritten ohne Genehmigung von drinks unlimited zu überlassen.
7.8 Die von drinks unlimited überlassenen Gegenstände dürfen von dem Kunden nur derart in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände vor Überbeanspruchungen zu schützen. Wartungs- und Pflegearbeiten sowie notwendige Reparaturen und sonstige für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Gegenstände notwendige Maßnahmen sind während des vertraglich vereinbarten Zeitraums von dem Kunden zuzulassen und zu ermöglichen. Bei Störungen und Schäden an Versorgungsleitungen hat der Kunde für eine sofortige Sicherung ggf. Abschaltung zu sorgen. Drinks unlimited ist unverzüglich zu benachrichtigen.
7.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von drinks unlimited Änderungen an den überlassenen Gegenständen vorzunehmen bzw. zu veranlassen sowie Kennzeichnungen, die von drinks unlimited angebracht wurden, zu entfernen. Soweit Dritte Rechte an den von drinks unlimited überlassenen Gegenständen geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, drinks unlimited unverzüglich zu informieren sowie die Dritten auf das Eigentum von drinks unlimited hinzuweisen.
7.10 Maßnahmen gemäß vorstehender Ziff. 7.8 bzw. eine Veränderung der Energieversorgung, insbesondere eine Abänderung der Stromspannung etc., berechtigen den Kunden weder zur Minderung eines vereinbarten Mietzinses noch zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und / oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit drinks unlimited kein Verschulden trifft - unbeschadet nachstehender Ausführungen. Sind Maßnahmen durchzuführen, die den Gebrauch der Gegenstände zu den vereinbarten Zwecken ausschließen oder erheblich beeinträchtigen, so verpflichtet sich drinks unlimited, für die Zeit der Beeinträchtigung einen vereinbarten Mietzins angemessen zu ermäßigen.
7.11 Ein zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigender wichtiger Grund liegt vor, wenn es für die eine Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße der anderen Vertragspartei unzumutbar ist, am Vertrag festzuhalten. Ein wichtiger Grund aus Sicht von drinks unlimited ist gegeben, soweit der Kunde die überlassenen Gegenstände oder Teile davon trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt und/oder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung eines Mietzinses und/oder mit den vereinbarten Vorauszahlungen und/oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist und/oder gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt und/oder eröffnet wird.
7.11 (a) Im Falle der Leihe ist drinks unlimited jederzeit zum Widerruf des Leiheverhältnisses berechtigt und kann von dem Kunden die Herausgabe der leihweise überlassenen Gegenstände verlangen.
7.12 Gerät der Kunde mit vereinbarten Abschlags- und/oder Vorauszahlungen und/oder Mietzahlungen mit einem Betrag in Höhe von mehr als einer Mietzahlung in Verzug, ist drinks unlimited berechtigt, den Mietgegenstand außer Betrieb zu setzen und vom Einsatzort zu entfernen. Voraussetzung ist, dass drinks unlimited den Kunden zuvor schriftlich unter Hinweis auf diese Folgen der Nichtzahlung abgemahnt und zur Zahlung binnen 7 Tagen ab Datum des Mahnschreibens aufgefordert hat; weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche und/oder Rechte von drinks unlimited bleiben hiervon unberührt.
7.13 Die von drinks unlimited überlassenen Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich befinden, als vertragsgemäß von dem Kunden übernommen. Die verschuldensunabhängige Haftung von drinks unlimited gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung von drinks unlimited nach nachstehender Ziff. 8 (Gesamthaftung). Drinks unlimited leistet Gewähr für den betriebsfähigen Zustand der Gegenstände während des vertraglich vereinbarten Zeitraums unter der Voraussetzung des vertragsgemäßen Gebrauchs und bei normaler Unterhaltung durch den Kunden.
7.14 Die Kosten der Behebung von Mängeln für nicht im einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zur Verfügung gestellte Teile der dem Kunden überlassenen Gegenstände trägt drinks unlimited. Drinks unlimited wird von ihrer Verpflichtung frei, soweit der Kunde seinen Mitwirkungs- und/oder Obhutspflichten nicht nachkommt und/oder Mängel nicht rechtzeitig gerügt und/oder drinks unlimited nicht Gelegenheit gegeben hat, die Mangelhaftigkeit der Gegenstände zu untersuchen.
7.15 Der Kunde haftet für Schäden der ihm von drinks unlimited überlassenen Gegenstände, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unzureichende Energieversorgung und/oder durch Einflüsse wie z. B. nicht von drinks unlimited zu vertretende unsachgemäße Montage, Installation oder Bedienung verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, für ein Verschulden seiner Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen einzustehen.
7.16 Der Kunde haftet für Schäden infolge vertragswidrigen Gebrauchs, Vandalismus sowie für den Verlust der ihm von drinks unlimited überlassenen Gegenstände oder Teilen davon während des vertraglich vereinbarten Zeitraums. Dementsprechende Gefahren und Schäden sind drinks unlimited unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Kunde.
7.17 Der Kunde ist beweispflichtig, dass weder ihn noch die in vorstehender Ziff. 7.15 genannten Personen ein Verschulden trifft bzw. ein solches nicht vorliegt, soweit feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der überlassenen Gegenstände abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich des Kunden eingetreten ist.
7.18 Der Kunde gewährleistet die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten und stellt drinks unlimited von evtl. Ansprüchen aus der Verletzung der in Bezug auf die ihm überlassenen Gegenstände bestehenden Verkehrssicherungspflichten im Innenverhältnis frei. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch Mängel des technischen Zustandes der Gegenstände entstanden ist, dessen Behebung drinks unlimited unterlassen hat, obgleich drinks unlimited der Schaden bekannt war.
7.19 Kündigt drinks unlimited das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und entfernt die dem Kunden überlassenen Gegenstände, so behält drinks unlimited den Anspruch auf 50% eines für die restliche Mietzeit vereinbarten Entgelts. Die Kosten des Abtransports der überlassenen Gegenstände sind von dem Kunden zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass drinks unlimited durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ein wesentlich niedrigerer der überhaupt kein Schaden entstanden ist. Drinks unlimited ist gleichzeitig zum Nachweis berechtigt, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.
7.20 Der Kunde darf die ihm miet- und/oder leihweise überlassenen Gegenstände nur für Zwecke des Absatzes von drinks unlimited gelieferter Ware einsetzen.
8. Gesamthaftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
8.2 Drinks unlimited haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung - unbegrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von drinks unlimited bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Kardinalpflichten unbeschadet nachstehender Ziff. 8.3. & 8.3 (a) beschränkt auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung von drinks unlimited im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3 Für den Fall der Kündigung eines Mietvertrages seitens des Kunden aus wichtigem Grund haftet drinks unlimited im Fall einfacher Fahrlässigkeit unbeschadet der Regelung gemäß vorstehender Ziff. 8.2 nur bis max. zur Höhe des 12-fachen des vertraglich vereinbarten monatlichen Mietzinses.
8.3 (a) Für den Fall der Kündigung eines Leiheverhältnisses seitens des Kunden aus wichtigem Grund haftet drinks unlimited im Fall einfacher Fahrlässigkeit unbeschadet der Regelung gemäß vorstehender Ziff. 8.2 nur bis max. zur Höhe des 12-fachen des nach der jeweils aktuellen Preisliste für die überlassenen Gegenstände vorgesehenen Mietzinses.
8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
8.5 Soweit die Haftung von drinks unlimited ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von drinks unlimited.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Kaufsache (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen drinks unlimited und dem Kunden im verlängerten und erweiterten Eigentum von drinks unlimited. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine lfd. Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts bei drinks unlimited.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist drinks unlimited dazu berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch drinks unlimited liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, drinks unlimited hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
9.3 In der Pfändung der Kaufsache durch drinks unlimited liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Drinks unlimited ist nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Kauf-, Leih- und Mietsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
9.5 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter ist drinks unlimited unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit drinks unlimited Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, an drinks unlimited die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
9.6 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an drinks unlimited jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) der Forderungen von drinks unlimited ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
Drinks unlimited nimmt die Abtretung an. Ist die abgetretene Forderung gegen den Erwerber der Vorbehaltsware in eine lfd. Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden, bezieht sich die Abtretung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen "kausalen Saldo". Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von drinks unlimited, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Drinks unlimited verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann drinks unlimited verlangen, dass der Kunde gegenüber drinks unlimited die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.7 Die Bearbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für drinks unlimited vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, drinks unlimited nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt drinks unlimited das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag incl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
9.8 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, drinks unlimited nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt drinks unlimited das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag incl. MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde an drinks unlimited anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für drinks unlimited.
9.9 Drinks unlimited verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von drinks unlimited die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt drinks unlimited.
10. Sicherungserklärung
10.1 Der Geltungsbereich umfasst Kaufleute, Unternehmer, Einzelunternehmen, juristische Personen sowie GbR im weiteren Geltungsbereich, sowie alle mit drinks unlimited in Geschäftsbeziehung stehende Kunden.
10.2 Sofern drinks unlimited für den Kunden eine Leistung, Dienstleistung oder Sicherung/Bürgschaft erbringt oder übernimmt, die nicht im Rahmen der regelmäßigen Warenlieferungen und Bezahlung Zug um Zug in Bar oder per SEPA-Firmen-Lastschriftmandat steht, garantiert/garantieren der Kunde und/oder die Kunden als Person/Personen drinks unlimited jeweils einzeln und persönlich, dass er/sie persönlich und einzeln gesamtschuldnerisch für die Darlehensrückzahlung sowie sämtliche Verbindlichkeiten aus Dienstleistung, Lieferung und Leistung haften. Insofern garantieren die Person/en des Kunden jeweils einzeln, dass sie auf erstes, schriftliches Anfordern eventuell ausstehende Zahlungen innerhalb von acht Kalendertagen Leisten werden. Dies betrifft auch Leistungen die über mehr als eine unbezahlte Rechnung/Forderung gleich welcher Art im Rahmen der Geschäftsbeziehungen hinausgehen, wie z.B. Warenkredite in Form einer Teilzahlung, Bürgschaften gegenüber Dritten, direkte oder weitergeleitete Leistungen wie Afa, WKZ oder klassische Darlehen, Dienstleistungen o.Ä.
10.3 Drinks unlimited erhält während der Laufzeit, der unter 10.2 aufgeführten Leistungen oder Sicherung/Bürgschaft, das uneingeschränkte Lieferrecht für Getränke, Weine und Spirituosen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
Die Laufzeit richtet sich sofern vorhanden, an der in einer separaten Vereinbarung geregelten Laufzeit. In allen anderen Fällen richtet sich die Laufzeit nach den, in geschäftsüblichen Vereinbarungen mit Industriepartnern vereinbarten Laufzeiten analog.
Für den Fall einer vorzeitigen Rechtsnachfolge, Veräußerung, Verpachtung oder aus sonstigem Rechtsgrund, ist der Kunde verpflichtet, das uneingeschränkte Lieferrecht an den (Rechts-)Nachfolger weiterzugeben. Der Nachfolger muss in den bestehenden Vertrag eintreten und den Verleger, somit berechtigen unmittelbar Erfüllung zu verlangen.
10.4 Sofern drinks unlimited dem Kunden ein Geschäft oder Objekt (z.B. Event, Catering, Feste, Kauf oder Anmietung gastronomischer Objekte und Flächen, usw.) vermittelt, sichert der Kunde drinks unlimited zu, alle Getränke, Weine und Spirituosen für die Laufzeit der Veranstaltung/Anmietung oder bei Kauf für eine Laufzeit von 10 Jahren, ausschließlich bei drinks unlimited GmbH & Co. KG sowie Fa. Wein-Schäfer, Inh. Thomas Schäfer e.K., sowie verbundenen Unternehmen und/oder Rechtsnachfolger zu beziehen.
10.5 Der Kunde haftet neben dem (Rechts-)Nachfolger selbstschuldnerisch. Gibt der Kunde seine Verpflichtungen nicht weiter, so handelt er schuldhaft und schuldet den unter 11. aufgeführten Schadensersatz.
10.6 Eine Preisbindung bestehender Konditionen seitens drinks unlimited für eventuelle (Rechts-)Nachfolger besteht ausdrücklich nicht.
Ferner sind Erhöhungen der Leistungen und/oder Sicherheiten seitens drinks unlimited ausdrücklich ausgeschlossen.
10.7 Der Rechtsnachfolger ist mit dem Angebot des Kaufpreises bzw. Übernahmeangebot, Erklärung oder ähnlichem über die bestehende
Vertragsverbindung aufzuklären. Bei Zuwiderhandlung handelt der Kunde schuldhaft und schuldet den unter 11. aufgeführten Schadensersatz. Eine grob fahrlässige oder fahrlässige Handlung kommt hier aufgrund des Gebotes der kaufmännischen Sorgfaltspflicht nicht in Betracht.
10.8 Sofern es sich mit dem Kunden um eine einmalige oder unregelmäßige Liefer- und/oder Geschäftsbeziehungen handelt, dies gilt insbesondere für Veranstalter, Eventausrichter, Festwirte und Lieferungen auf Kommission, gilt 10.2, d.h. die persönliche gesamtschuldnerische Haftung sofort, da es sich hierbei sofort und einmalig um einen Warenkredit in Form von Kommissionware handelt.
10.9 Sofern die Lieferung/Leistung erfolgt ist, gilt die Lieferung/Leistung unabhängig der unterzeichnenden Person als erfolgt. Die Pflicht einer unterschriftsberechtigten Person vor Ort zur Unterzeichnung zu bestimmen obliegt dem Kunden und kann von drinks unlimited nicht verlangt oder erbracht werden.
10.10 Sofern nach Lieferung/Leistung aufgrund mehrerer Personen nicht eindeutig ist, wer die ausstehende Zahlung leistet, unabhängig davon, wer die Bestellung in welchem oder für welchen Namen aufgegeben hat, wer die Ware in Empfang genommen hat, sind die Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks als GbR zu behandeln und haften einzeln und persönlich gesamtschuldnerisch.
11. Vertragsverstoß / Schadensersatz
11.1 Bei Verstoß bzw. schuldhaftem Handeln des Kunden gegen die Verpflichtungen aus Vertrag oder den Bestimmungen der AGB steht dem Verleger gegen den Kunden ein zur Zahlung sofort fälliger pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von Euro 49,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) für jeden vertragswidrig (nicht) bezogenen oder vertraglich noch zu beziehenden Hektoliter Fassbier, Euro 3,90 (zzgl. gesetzl. MwSt.) für jeden vertragswidrig (nicht) bezogenen oder zu beziehenden Kasten Bier und sonstige Getränke gleich welchen Gebindes und Art zu, welcher sich nur dann reduziert oder ganz in Wegfall gelangt, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, wie hoch die vertragswidrig bezogenen, nicht bezogene oder noch zu beziehende Bier- und Getränkemenge tatsächlich war oder noch zu sein hat. Gleiches gilt für Weine und Spirituosen, die im Falle einer Vertragsverletzung (s.o.) einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 22% des Bruttolistenpreises erwirken. Der Schadensersatz für Weine und Spirituosen errechnet sich aus der am Tage der Verletzung gültigen Preisliste von drinks unlimited ohne eventuell vereinbarte Sonderkonditionen (Listenpreis).
11. Datenschutz
Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass drinks unlimited sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt, an Dritte übermittelt und löscht. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe der Daten an branchenspezifische Auskunfteien. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von drinks unlimited „Oberursel/Ts.“.
12.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, sind ausschließlich zuständig das Amtsgericht Bad Homburg bzw. das Landgericht Frankfurt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf, BGBL 1989, II. S. 588, ber. 1990 II., 1699) ist ausgeschlossen.
Stand: Januar 2023
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